Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/9949) wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drucks. 18/11778) zugrunde sowie ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (BT-Drucks. 18/11790). Die wesentlichen Regelungen:
- Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung.
- AuĂźerdem werden die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist fĂĽr Lieferscheine verkĂĽrzt.
- Die Berechnung von Sozialbeiträgen wird vereinfacht. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.
- Per Änderungsantrag fügten die Koalitionsfraktionen in den Entwurf noch eine Regelung ein, wonach bereits in voller Höhe abgeschriebene Wirtschaftsgüter mit bestimmten Daten nur noch dann in einem Verzeichnis aufgeführt werden müssen, wenn ihr Wert 250 Euro übersteigt. Bisher waren es 150 Euro.
- Außerdem wird das Erstellen von Rechnungen bei Kleinumsätzen erleichtert.
- Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Stand der Gesetzgebung, NWB 9/2017 S. 637, NWB DokID: XAAAG-38346
- Hechtner, Zweites BĂĽrokratieentlastungsgesetz im Kabinett verabschiedet, NWB 33/2016 S. 2498, NWB DokID: XAAAF-79676
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