Hierzu fĂĽhrt das BMF weiter aus:
- Die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € die Abgabe einer formlosen Einnahmenüberschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, läuft damit aus.
- Informationen zur Übermittlung durch Datenfernübertragung sind unter www.elster.de erhältlich.
- In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag weiterhin von einer Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für diese Fälle stehen in den Finanzämtern Papiervordrucke der Anlage EÜR zur Verfügung.
- Happe, Einnahmen-Ăśberschussrechnung, infoCenter, NWB DokID: JAAAB-14429
- Happe, Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Grundlagen, NWB DokID: KAAAE-23480
- Hänsch, Elektronische Übermittlung von Investitionsabzugsbeträgen, BBK 6/2017 S. 279, NWB DokID: FAAAG-39898
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