Ziel der Initiative ist es, Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Derzeit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen anonym und abgeltend mit 25 Prozent besteuert, es sei denn der persönliche Steuersatz ist niedriger. Der normale tarifliche Steuersatz für alle anderen Einkünfte steigt bis zu 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei sehr hohen Einkommen an. Hinweis: Nach der Zustimmung des Finanzausschusses beschäftigt sich das Plenum im Bundesrat mit dem Antrag. Sollte auch dort die Mehrheit zustimmen, ist anschließend die Bundesregierung aufgefordert, Stellung zu nehmen. Quelle sowie weitere Infos: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 23.02.2017 (il)Verwandte Artikel:
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