Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ein Infoblatt zum ordnungsgemäßen Einsatz von elektronischen Kassen für Unternehmer mit Stand Januar 2017 herausgegeben.
Hierin geht das BayLfSt im Wesentlichen auf die beiden folgenden Punkte ein:
  • Was muss beim Einsatz von elektronischen Kassen (Registrier- oder PC-Kassen) aufgezeichnet und aufbewahrt werden?
  • Was gilt hinsichtlich der Kosten, die mit der Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Erlöserfassung einhergehen?
Hinweis:
Das Infoblatt ist auf der Homepage des BayLfSt veröffentlicht. Quelle:BayLfSt online (il) Tipp:
Beachten Sie zu diesem Thema auch unsere Mandanten-Merkblätter „Checkliste Kassenführung bis 31.12.2016“ und „Checkliste Kassenführung ab 1.1.2017“ Verwandte Artikel:
  • Becker, Das Kassengesetz auf dem Gabentisch – und was nun?, BBK 3/2017 S. 116 NWB DokID: OAAAG-35906
  • Teutemacher, KassenfĂĽhrung bei EDV-Registrierkassen und PC-Kassensystemen mit Einzeldatenspeicherung und -export, BBK 1/2017 S. 31 NWB DokID: PAAAF-89390
  • Teutemacher, KassenfĂĽhrung bei EDV-Registrierkassen ohne Einzeldatenspeicherung und ohne Datenexport, BBK 1/2017 S. 22 NWB DokID: IAAAF-89388
  • Teutemacher, KassenfĂĽhrung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“ ab 2017, BBK 24/2016 S. 1197 NWB DokID: VAAAF-88124
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