"Hintergrund sind die durch wachsende Haushaltszahlen vor allem in den Groß- und Universitätsstädten gestiegene Wohnungsnachfrage, steigende Mieten und Kaufpreise in den deutschen Ballungsgebieten und die damit für immer mehr Haushalte verbundene Schwierigkeit, eine bezahlbare Wohnung zu finden", heißt es in dem Entwurf. Nur durch verstärkten Wohnungsneubau könne die Nachfrage gedeckt werden.
- Die Sonderabschreibung soll nur möglich sein, wenn für das Gebäude bereits eine Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG zulässig ist.
- Sie soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauf folgenden Jahr bis zu zehn Prozent betragen. Im dritten Jahr sollen es bis zu neun Prozent sein. "Somit können innerhalb des Begünstigungszeitraums insgesamt bis zu 35 Prozent der Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden", stellt die Regierung fest.
- Begünstigt werden sollen Investitionen, für die zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2018 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung soll letztmalig im Jahr 2022 möglich sein.
- Eine weitere Grenze gibt es bei den Baukosten: "Mit der Begrenzung der Förderung auf solche Baumaßnahmen, bei denen die abschreibungsfähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden."
- Wohnungen mit Luxusausstattung würden keiner staatlichen Förderung bedürfen. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.
- Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Förderung der Seeschifffahrt und des Mietwohnungsneubaus, NWB 7/2016 S. 475, NWB DokID: HAAAF-66227
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
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