Die Bundesregierung plant, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen. Es soll künftig vollständig elektronisch erledigt werden können: Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Steuerangelegenheiten ist aber nicht geplant. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Papierbelege - wie beispielsweise Spendenquittungen - nicht mehr einzureichen, sondern nur noch aufzubewahren sind. Der Bundesrat fordert eine Verlängerung der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf zwei Jahre. Hinweis: Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie ist auf der Homepage des Bundesrats veröffentlicht. Quelle: Plenum KOMPAKT v. 29.1.2016 Hauptbezug: BR-Drucks. 631/15 (Beschluss) Verwandte Artikel:
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
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