Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des § 146a AO präzisiert. Die Kassensicherungsverordnung legt fest:
- welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
- wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
- wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
- die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,
- die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,
- die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
- die Kosten der Zertifizierung.
- Geuenich, Digitale Kassensysteme: Verschärfte Compliance-Anforderungen ab 2020, NWB 11/2017 S. 786, NWB DokID: YAAAG-39186
- Becker, Das Kassengesetz auf dem Gabentisch – und was nun?, BBK 3/2017 S. 116, NWB DokID: OAAAG-35906
- Herrfurth, Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet, StuB 2/2017 S. 57, NWB DokID: MAAAG-35000
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