Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Hinblick auf die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) angepasst (BMF, Schreiben v. 5.5.2015 - IV D 3 - S 7015/15/10001).

Hintergrund: Mit BMF-Schreiben v. 14.11.2014, BStBl I S. 1450 (NWB DokID: HAAAE-37193), wurden die bisherigen Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme; kurz: GoBS sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen; kurz: GDPdU“ mit Wirkung zum 1.1.2015 außer Kraft gesetzt. Auf die vorgenannten BMF-Schreiben bzw. auf die „GoBS“ und „GDPdU“ wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass an verschiedenen Stellen Bezug genommen.

Hauptbezug:
BMF, Schreiben v. 5.5.2015 - IV D 3 - S 7015/15/10001, NWB DokID: RAAAE-90249

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