Hintergrund: Zwischen den Beteiligten war streitig, ob der Kläger mit dem Handel von Bierdeckeln und im geringeren Umfang gebrauchtem Spielzeug und Bildkarten unternehmerisch tätig war und ein Gewerbe betrieben hat.
Sachverhalt: Der Kläger bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Kläger durch Zukäufe fortgeführt. Veräußert wurden lediglich doppelte Exemplare. Hiermit erzielte der Kläger jährlich eBay-Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro. Das Finanzamt schätzte den erzielten Gewinn des Klägers mit 20% des Umsatzes und setzte gleichzeitig Umsatzsteuer fest. Mit seiner beim Finanzgericht Köln erhobenen Klage machte der Kläger geltend, er sei kein Händler, der an- und verkaufe. Er versteigere lediglich privat gesammelte Vermögensgegenstände. Doch selbst wenn er als Gewerbetreibender anzusehen wäre, würde durch den Verkauf kein Gewinn entstehen, da Einlage- und Verkaufswert identisch seien.
Hierzu fĂĽhrte das Finanzgericht weiter aus:
- Kläger ist aufgrund seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten Unternehmer und Gewerbetreibender.
- Der Fall ist nicht mit dem Verkauf einer privaten Sammlung "en bloc" vergleichbar, die der BFH als umsatzsteuerfrei eingestuft habe (BFH, Urteile v. 29.6.1987 - X R 23/82, Briefmarkensammler; v. 16.7.1987 - X R 48/82, MĂĽnzsammler und v. 27.1.2011 - V R 21/09, Fahrzeugsammler).
- Auch handelte es sich um gewerbliche Einkünfte des Klägers, weil er über viele Jahre für den Verkauf bestimmte Artikel entgeltlich und unentgeltlich erworben hatte.
- Schließlich ist auch die Gewinnschätzung mit 20% des Umsatzes nicht zu beanstanden. Die Wertsteigerung der doppelten Exemplare ist im Betriebsvermögen erfolgt, da diese von Anfang an zum Verkauf bestimmt gewesen sind. Der Kläger hat diese folglich mit der Aufnahme der Verkaufstätigkeit in seinen Gewerbebetrieb eingelegt.
Hinweis: Den Text der o.g. Entscheidung finden Sie auf den Internetseiten des Finanzgerichts. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in KĂĽrze.
Hauptbezug: FG Köln, Urteil v. 4.3.2015 - 14 K 188/13
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- BFH, Urteil v.27.1.2011 - V R 21/09, NWB DokID: GAAAD-80472
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
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