Sachverhalt und Verfahrensgang: Ein Gesellschafter hatte seinen Anteil an einer KG zunächst in eine neu gegründete Ein-Mann-GmbH & Co. KG eingebracht, die dann sogleich unter demselben Datum aus der KG ausschied. Zur Abfindung erhielt die ausscheidende neue Gesellschaft alle Wirtschaftsgüter eines nicht als Teilbetrieb organisierten Geschäftsbereichs der KG, den sie anschließend fortführte. Die Finanzverwaltung nahm unter Einbeziehung einer kurz zuvor vorgenommenen Übertragung vom Gesellschafter auf die Gesellschaft ein gewinnrealisierendes Tauschgeschäft an. Hierzu führte der BFH weiter aus:
- Der Vorgang stellt eine gewinnneutrale unechte Realteilung dar.
- Der Auflösung der Gesellschaft mit anschließender Verteilung der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens unter den Gesellschaftern wird damit das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden Gesellschaft gleichgestellt. Der erste Fall ist eine „echte Realteilung“, beim Ausscheiden aus der fortbestehenden Gesellschaft gegen Abfindung mit Gesellschaftsvermögen handelt es sich um eine „unechte Realteilung“.
- Zantopp, Realteilung, Grundlagen, NWB DokID: PAAAE-69376
- Realteilung, infoCenter, NWB DokID: LAAAA-88446
- Graw, Möglichkeiten steuerneutraler Übertragungen bei Personengesellschaften, NWB 20/2017 S. 1498, NWB DokID: KAAAG-44356
- Hubert, Sonderfragen der Realteilung im Jahre 2017, StuB 8/2017 S. 305, NWB DokID: OAAAG-43309
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de