Das BMF schließt sich der Rechtsauffassung des BFH zur Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Absatz 3 EStG an.
Hintergrund: Abweichend von der bisherigen, durch die Rechtsprechung gebilligten Verwaltungsauffassung hat der BFH, Urteil vom 19.01.2017 - VI R 75/14, entschieden, die Regelung des § 33 Absatz 3 Satz 1 EStG sei so zu verstehen, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist. Hierzu führt das BMF weiter aus:
  • Abhängig von der Höhe des Gesamtbetrags der EinkĂĽnfte, der in § 33 Absatz 3 Satz 1 EStG in drei Stufen gestaffelt ist, wird die zumutbare Belastung anhand eines Prozentsatzes ermittelt. Bislang wird die zumutbare Belastung bei Ăśberschreiten einer dieser Stufen immer unter Zugrundelegung des Prozentsatzes der höheren Stufe berechnet. KĂĽnftig wird bei der Berechnung der zumutbaren Belastung nur noch der Teil des Gesamtbetrags der EinkĂĽnfte mit dem höheren Prozentsatz belastet, der die jeweilige Stufe ĂĽbersteigt.
  • Durch die stufenweise Berechnung ist insgesamt eine niedrigere zumutbare Belastung von den geltend gemachten auĂźergewöhnlichen Belastungen abzuziehen. Im Ergebnis kann diese Berechnung auf der Grundlage des BFH-Urteils zu einem höheren steuerlichen Abzug der auĂźergewöhnlichen Belastungen - und damit zu einer niedrigeren Einkommensteuer - fĂĽhren.
  • Die geänderte Berechnungsweise soll möglichst umgehend schon im Rahmen der automatisierten Erstellung der Einkommensteuerbescheide BerĂĽcksichtigung finden. Sollte die geänderte Berechnungsweise im Einzelfall noch nicht berĂĽcksichtigt worden sein, empfiehlt sich ggf. das Einlegen eines Einspruchs.
Quelle:BMF online vom 01.06.2017 (Sc)

Verwandte Artikel:
  • Meier, Krankheitskosten, infoCenter, NWB DokID: NAAAA-57074
  • Schmidt, AuĂźergewöhnliche Belastungen, Grundlagen, NWB DokID: VAAAF-48920
Newsletter-Redaktion
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!