Hierzu fĂĽhrt der Bundesrat u.a. weiter aus:
- Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf soll das Steuerverfahren ab 2017 vollständig elektronisch erledigt werden können. Der Bundesrat hat am Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Steuerangelegenheiten ist dabei nicht vorgesehen.
- Papierbelege - wie beispielsweise Spendenquittungen - mĂĽssen kĂĽnftig nicht mehr eingereicht werden, sondern sind nur noch aufzubewahren.
- Wird eine Steuererklärung verspätet eingereicht, droht künftig ein Zuschlag. Dieser orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer. Er beträgt mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Steuerpflichtige sollen jedoch nunmehr zwei Monate länger Zeit haben ihre Steuererklärung einzureichen.
- Der verstärkte Einsatz der Informationstechnologie und der zielgenauere Ressourceneinsatz sollen die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Steuerverfahrens steigern. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.
Hinweis: Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesrats veröffentlicht. Hauptbezug: Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Verwandte Artikel:
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- Willerscheid, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Keine Ausweitung der Zurückweisungsmöglichkeiten gem. § 80 AO bei Ungeeignetheit, NWB 9/2016 S. 661, NWB DokID: WAAAF-67301
- Baum, Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf des StModernG, NWB 6/2016 S. 401, NWB DokID: CAAAF-49369
- Baum, Kabinett beschlieĂźt den Regierungsentwurf eines Steuermodernisierungsgesetzes, NWB 52/2015 S. 3891, NWB DokID: SAAAF-18471
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