Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister:
- Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten.
- Eine Differenzierung zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Aufwendungen ist nach dem Wortlaut des § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 EStG nicht vorgesehen.
- Aus BilligkeitsgrĂĽnden wird es von der Verwaltung ausnahmsweise jedoch nicht beanstandet, wenn Aufwendungen fĂĽr die Beseitigung eines Unfallschadens bei einem Verkehrsunfall neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Voraussetzung für diese Billigkeitsregelung ist, dass der Verkehrsunfall sich auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auf einer Umwegfahrt zum Betanken des Fahrzeugs oder zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft ereignet hat und nicht unter Alkoholeinfluss geschehen ist.
Verwandte Artikel:
- Schmidt und Wiebecke, Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale, NWB Grundlagen, NWB DokID: BAAAE-61939
- Rolfes, Falschbetankung – Reichweite der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale, StuB 17/2014 S. 639, NWB DokID: BAAAE-72388
- Langenkämper, Kfz-Kosten/Unfallkosten: Checkliste zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, NWB Arbeitshilfe, NWB DokID: BAAAE-41854
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de