Der DStV informiert über ausgewählte Aspekte der Erbschaftsteuerreform, die unterhalb der Prüfschwelle von 26 Mio. € zu beachten sind.
Im Einzelnen weist der DStV auf die folgenden Punkte hin:
  • Festgeschriebener Kapitalisierungsfaktor beim vereinfachten Ertragswertverfahren
  • Vollversteuerung des Verwaltungsvermögens
  • Investitionsklausel bei Erwerb von Todes wegen
  • Keine BegĂĽnstigung bei einem Verwaltungsvermögen von mehr als 90%
  • Ermittlung des begĂĽnstigten Vermögens
  • Vorab-Abschlag fĂĽr Familienunternehmen
  • Regel- und Optionsverschonung
  • Stundungsmöglichkeit
Hinweis:
Die vollständige Meldung ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht. Quelle: DStV online (il) Verwandte Artikel:
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