Mehr BAföG, mehr Wohngeld, mehr Hartz IV. Krankenhäuser können mehr Pflegepersonal einstellen. Für Aufsichtsratsposten gilt eine Frauenquote von 30 Prozent. Diese und viele andere Neuregelungen gelten vom 1. Januar an. Darauf macht das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufmerksam.Steuern und FinanzenEntlastungen für Steuerzahler und mehr Leistungen für Familien: Steuerzahlern bleibt 2016 mehr Netto vom Brutto: Bürgerinnen und Bürger werden ab 2016 jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet. Hinzukommen Verbesserungen für Familien: mehr Kindergeld, ein höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und mehr Kinderzuschlag für Geringverdiener. Zum 1.1.2016 wird der Einkommenssteuertarif um 1,48 Prozent "nach rechts" verschoben. Das begrenzt auch "heimliche Steuererhöhungen" im Zuge der Kalten Progression. Steuer-Identifikationsnummer: Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das man Kindergeld beantragt, und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht. Änderungen für Autofahrer: Elektroautos, die ab dem 1.1.2016 zugelassen werden, sind nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit und nicht - wie bisher - zehn Jahre. Bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 gelten weiterhin 10 Jahre. Abbau von Bürokratie: Zum 1.1.2016 werden die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben. Dadurch wird eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bisher von der Buchführungspflicht befreit und damit von unnötiger Bürokratie entlastet. Schutz der Steuerzahler bei Bankenkrisen: Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Das Kabinett hat Regeln beschlossen, die Bankeneigentümer und Bankgläubiger zur Lastenteilung heranziehen. Das nationale Bankenabwicklungsrecht wird an den aktuellen Stand der europarechtlichen Vorgaben angepasst. Am 1.1.2016 startet der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus mit vollen Kompetenzen. Kleinanlegerschutzgesetz sorgt für mehr Transparenz: Um den Anlegerschutz zu verbessern, wird beispielsweise der Anbieter einer Vermögensanlage verpflichtet, einen aktuellen Prospekt zur Verfügung zu stellen. Für Versicherungsunternehmen gilt ab dem 1.1.2016 eine neue Aufsichtsregelung. Versicherungsaufsichtsreform Solvency II: Das neue Aufsichtswerk für Versicherungsunternehmen modernisiert grundlegend die Versicherungsregulierung und harmonisiert sie europaweit. Es gilt ab 1.1.2016.Arbeit und SozialesMindestlohn:  Zum 1.1.2016 treten in einigen Branchen höhere Mindestlöhne in Kraft, zum Beispiel in der Abfallwirtschaft, für Dachdecker und Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Vereinfachung beim Kurzarbeitergeld: Ab 2016 kann die Bundesagentur für Arbeit das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis zu zwölf Monate gewähren. Das ist jetzt gesetzlich geregelt. In den vergangenen 35 Jahren war das Kurzarbeitergeld auf sechs Monate befristet und wurde jeweils durch Verordnungen verlängert. Rentenbeitragssatz 2016 unverändert: Aufgrund der guten Finanzlage der Rentenkasse bleibt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auch 2016 bei 18,7 Prozent. Renteneintritt fünf Monate später: Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase. Das heißt: Wer 1951 geboren ist und 2016 in den Ruhestand geht, muss fünf Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen: Ab 1.1.2016 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.050 Euro in 2015 auf 6.200 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.200 auf 5.400 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2016 auf 56.250 Euro jährlich (2015: 54.900 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen. Sozialabgabe für Künstler stabil: Die Künstlersozialabgabe bleibt auch 2016 mit 5,2 Prozent stabil. Sie gilt für alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Gesundheit und PflegeBeiträge für Gesetzliche Krankenkassen: Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen beträgt 14,6 Prozent. Er ist gesetzlich festgeschrieben. Die Hälfte davon, 7,3 Prozent, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2016 ist auf 1,1 Prozent festgelegt. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.

Verbesserungen in der Pflege: Erstmals erhalten alle Pflegedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob jemand an einer körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz tritt zum 1.1.2016 in Kraft, wirkt in wesentlichen Teilen aber erst ein Jahr später. Denn 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die neuen fünf Pflegegrade. Ab 1.1.2016 gilt: Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Pflegeberatung. BildungBAföG steigt: Mit Beginn des Schuljahres 2016 und des Wintersemesters 2016/2017 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studenten mit eigener Wohnung können dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen steigen. Anerkennung beruflicher Qualifikation für EU-Bürger erleichtert: Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen wird für EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten wollen, ab Januar 2016 weiter erleichtert: Sie können ihre Anträge künftig auch elektronisch stellen. Außerdem gelten EU-weit neue Mindestanforderungen an die Ausbildung in Heilberufen. Inneres und JustizVorratsdatenspeicherung: Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt zu wahren, gelten jetzt klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten. Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, Verkehrsdaten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zehn Wochen zu speichern, Standortdaten vier Wochen. Die Neuregelung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung ist am 18.12.2015 in Kraft getreten. VerbraucherschutzEuropaweit geringere Kreditkartengebühren: In der EU gelten seit 9.12.2015 neue Gebührenobergrenzen für Kartenzahlungen. Die Grenze beträgt 0,2 Prozent des Zahlungsbetrags bei sogenannten Debit-Karten wie etwa die EC-Karte und höchstens 0,3 Prozent bei Kreditkarten. Das bringt Einsparungen für Händler wie Verbraucher. SEPA - Endspurt für Privatleute: Überweisungen können Privatleute ab Februar 2016 nur noch mit der internationalen Bankkontonummer vornehmen. Denn die Übergangsregelung zum einheitlichen Zahlungsverkehr im Euroraum läuft nun auch für private Kunden ab. EnergieEEG-Umlage 2016: Ab 1.1.2016 beträgt die Umlage für Ökostrom 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren. Für Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt. Neues Energieeffizienzlabel für ältere Heizungen: Ab 1.1.2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein "Energielabel" tragen. Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen. Neue Energiestandards für Neubauten: Ab 1.1.2016 gelten für neue Gebäude höhere energetische Anforderungen: Wohn- und Nichtwohngebäude müssen künftig einen Jahres-Primärenergiebedarf nachweisen, der ein Viertel niedriger liegt als bisher. Darüber hinaus muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20 Prozent verbessert werden. Grundlage ist die seit 1. Mai 2014 geltende Energieeinsparverordnung. Mehr Anreize für klimafreundliche Kraftwerke: Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht Anreize vor, neue emissionsärmere Kraftwerke zu bauen. So soll beispielsweise das maximale Fördervolumen der KWKG-Umlage von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Außerdem geht es darum, bestehende Kraftwerke auf eine besonders CO2-arme Gaserzeugung umzustellen. KWK-Anlagen sollen bis 2020 rund vier Millionen Tonnen weniger CO2 ausstoßen und so einen wichtigen Beitrag leisten, um das nationale Klimaziel zu erreichen. Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" erweitert: Die KfW-Förderbank erweitert zum 1. Januar ihr Programm „Energieeffizient Sanieren“ um sogenannte Kombinationslösungen. Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Energiesparmaßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden. Wer eine Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen möchte, kann einen Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent erhalten. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Gebäudesanierung. Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Hinweis:
  • Weitere Neuregelungen und zusätzliche Informationen zu den o.g. Neuregelungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung
  • Auf den Seiten des BMF finden Sie zudem eine aktuelle Zusammenstellung „Was ändert sich im Steuerrecht im Jahr 2016?“.
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Newsletter-Redaktion
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
 
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