Verbesserungen in der Pflege: Erstmals erhalten alle Pflegedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob jemand an einer körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz tritt zum 1.1.2016 in Kraft, wirkt in wesentlichen Teilen aber erst ein Jahr später. Denn 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die neuen fünf Pflegegrade. Ab 1.1.2016 gilt: Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Pflegeberatung. BildungBAföG steigt: Mit Beginn des Schuljahres 2016 und des Wintersemesters 2016/2017 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studenten mit eigener Wohnung können dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen steigen. Anerkennung beruflicher Qualifikation für EU-Bürger erleichtert: Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen wird für EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten wollen, ab Januar 2016 weiter erleichtert: Sie können ihre Anträge künftig auch elektronisch stellen. Außerdem gelten EU-weit neue Mindestanforderungen an die Ausbildung in Heilberufen. Inneres und JustizVorratsdatenspeicherung: Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt zu wahren, gelten jetzt klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten. Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, Verkehrsdaten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zehn Wochen zu speichern, Standortdaten vier Wochen. Die Neuregelung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung ist am 18.12.2015 in Kraft getreten. VerbraucherschutzEuropaweit geringere Kreditkartengebühren: In der EU gelten seit 9.12.2015 neue Gebührenobergrenzen für Kartenzahlungen. Die Grenze beträgt 0,2 Prozent des Zahlungsbetrags bei sogenannten Debit-Karten wie etwa die EC-Karte und höchstens 0,3 Prozent bei Kreditkarten. Das bringt Einsparungen für Händler wie Verbraucher. SEPA - Endspurt für Privatleute: Überweisungen können Privatleute ab Februar 2016 nur noch mit der internationalen Bankkontonummer vornehmen. Denn die Übergangsregelung zum einheitlichen Zahlungsverkehr im Euroraum läuft nun auch für private Kunden ab. EnergieEEG-Umlage 2016: Ab 1.1.2016 beträgt die Umlage für Ökostrom 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren. Für Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt. Neues Energieeffizienzlabel für ältere Heizungen: Ab 1.1.2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein "Energielabel" tragen. Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen. Neue Energiestandards für Neubauten: Ab 1.1.2016 gelten für neue Gebäude höhere energetische Anforderungen: Wohn- und Nichtwohngebäude müssen künftig einen Jahres-Primärenergiebedarf nachweisen, der ein Viertel niedriger liegt als bisher. Darüber hinaus muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20 Prozent verbessert werden. Grundlage ist die seit 1. Mai 2014 geltende Energieeinsparverordnung. Mehr Anreize für klimafreundliche Kraftwerke: Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht Anreize vor, neue emissionsärmere Kraftwerke zu bauen. So soll beispielsweise das maximale Fördervolumen der KWKG-Umlage von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Außerdem geht es darum, bestehende Kraftwerke auf eine besonders CO2-arme Gaserzeugung umzustellen. KWK-Anlagen sollen bis 2020 rund vier Millionen Tonnen weniger CO2 ausstoßen und so einen wichtigen Beitrag leisten, um das nationale Klimaziel zu erreichen. Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" erweitert: Die KfW-Förderbank erweitert zum 1. Januar ihr Programm „Energieeffizient Sanieren“ um sogenannte Kombinationslösungen. Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Energiesparmaßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden. Wer eine Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen möchte, kann einen Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent erhalten. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Gebäudesanierung. Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Hinweis:
- Weitere Neuregelungen und zusätzliche Informationen zu den o.g. Neuregelungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung
- Auf den Seiten des BMF finden Sie zudem eine aktuelle Zusammenstellung „Was ändert sich im Steuerrecht im Jahr 2016?“.
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
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