Sachverhalt und Verfahrensgang: Seit Dezember 2007 bezieht der Kläger eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das FA stellte den Jahresbetrag der Rente zu 46 % steuerfrei. Mit ihrem Einspruch brachten die Kläger vor, der Ansatz der Rente mit dem Besteuerungsanteil führe zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Doppelbesteuerung. Das FG gab dem FA Recht. Der BFH hob das Urteil auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück. Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
- In Bezug auf eine im konkreten Einzelfall bestehende Doppelbelastungsproblematik ist das zwingende Gebot des BVerfG zu beachten, dass Rentenzahlungen, soweit die zugrunde liegenden Beitragszahlungen aus versteuertem Einkommen geleistet worden seien, nicht erneut der Besteuerung unterworfen werden dĂĽrfen.
- Die vom FG bisher festgestellten Tatsachen ermöglichen keine Aussage dazu, ob es im Streitfall zu einer doppelten Besteuerung kommt.
- Sollte sich im zweiten Rechtsgang ergeben, dass die steuerfreien Rentenbezüge geringer sind als der aus versteuertem Einkommen geleistete Teil der Altersvorsorgeaufwendungen, hätte das FG noch darüber zu befinden, ob eine doppelte Belastung bis zu einer gewissen Bagatellgrenze hinzunehmen sein könnte.
- Die Hilfsbegründung des FG, dass nach dem Beginn einer Rente zunächst nur Zahlungen geleistet werden, die sich aus denjenigen Beiträgen speisen, die in der Beitragszahlungsphase steuerentlastet gewesen seien, ist nicht tragfähig. Dies widerspricht der bisherigen Senatsrechtsprechung, nach der die gerichtliche Überprüfung des Verbots der doppelten Besteuerung auf den Beginn des Rentenbezugs vorzunehmen ist.
- Michalowski, Altersvorsorge und Steuern, NWB Grundlagen NWB DokID: XAAAF-68663
- Welker, Die private Altersvorsorge, NWB-EV 1/2016 S. 13 NWB DokID: TAAAF-18689
- Verfassungsbeschwerden gegen das AlterseinkĂĽnftegesetz ohne Erfolg, NWB 51/2015 S. 3800 NWB DokID: VAAAF-17955
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
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