Die neue Prüfungsverordnung sieht umfangreiche grundlegende Veränderungen für die Bilanzbuchhalterprüfungen ab 2016 vor:
- Beispielsweise wird die Bilanzbuchhalterprüfung künftig in sieben Handlungsfelder gegliedert sein, die nur teilweise mit den bisherigen übereinstimmen. Die schriftliche Prüfung sieht dagegen nur noch drei schriftliche Klausuren von je 240 Minuten Dauer vor, es wird also nicht mehr jeder Handlungsbereich mit einer eigenen Klausur geprüft.
- Zudem entspricht die Bilanzbuchhalterprüfung nach der neuen Verordnung auch den schriftlichen Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung.
- Entwurf einer neuen Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter, BBK 2/2015 S. 65, NWB DokID: QAAAE-82197
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin (BiBu-PVO), NWB DokID: ZAAAD-28763
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
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