Die in § 4 Abs. 5b EStG angeordnete Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist verfassungsgemäß (BFH, Urteil v. 10.9.2015 - IV R 8/13; veröffentlicht am 11.11.2015).Hintergrund: Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber in § 4 Abs. 5b EStG angeordnet, dass die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe ist. Sie darf infolgedessen bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns nicht mehr gewinnmindernd (und damit steuermindernd) berücksichtigt werden. Sachverhalt: Die Kläger sind die ehemaligen Gesellschafter einer in 2009 vollbeendeten OHG. Im Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für 2008 rechnete das Finanzamt die als Betriebsausgabe abgezogene Gewerbesteuer in Höhe von rund 44.000 € außerbilanziell hinzu. Einspruch und Klagen hatten in allen Instanzen keinen Erfolg. Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
  • Die mit dem Abzugsverbot verbundene Einschränkung des sog. objektiven Nettoprinzips verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
  • Sie lässt sich im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen, die zugleich durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt worden sind, hinreichend sachlich begründen.
  • Entsprechendes hatte der I. Senat des BFH bereits mit Urteil vom 16.1.2014 - I R 21/12 für Kapitalgesellschaften entschieden, bei denen durch das Abzugsverbot eine Doppelbelastung des Gewinns mit Körperschaft- und Gewerbesteuer eintritt.
  • Demgegenüber wird bei Personenunternehmen die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer des Unternehmers angerechnet.
Anmerkung: Für diese Unternehmen, hier eine Personengesellschaft, bestätigt der BFH mit dem jetzigen Urteil die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots: Insbesondere die gleichzeitig mit § 4 Abs. 5b EStG eingeführte Erhöhung des Anrechnungsfaktors zur Steuerermäßigung des § 35 Abs. 1 EStG von 1,8 auf 3,8 führt dazu, dass Personenunternehmen – so auch die OHG der Kläger – bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400% vollständig von der Gewerbesteuerschuld entlastet werden. Hauptbezug: BFH, Urteil v. 10.9.2015 - IV R 8/13, NWB DokID: LAAAF-07657Verwandte Artikel:
  • Karrenbrock, Betriebsausgabenabzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß, NWB 21/2014 S. 1550, NWB DokID: XAAAE-64207
  • Quinten/Anton, Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe - Analyse der Verfassungsmäßigkeit, NWB 52/2012 S. 4227, NWB DokID: XAAAE-25518
  • BFH, Urteil v. 16.01.2014 - I R 21/12 BStBl 2014 II S. 531, NWB DokID: EAAAE-63506
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