Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat den koordinierten Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vom 22.06.2017 bekannt gegeben. Hierauf macht der Steuerberaterverband Thüringen aufmerksam.In dem 89-seitigen Erlass äußern sich die Länder zur Anwendung der folgenden Vorschriften:13a ErbStG:
  • Abschnitt 13a.1 Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften – Allgemeines
  • Abschnitt 13a.2 Schwellenwert von 26 Millionen EUR
  • Abschnitt 13a.3 Gleitender Abzugsbetrag
  • Abschnitt 13a.4 Lohnsummenregelung – Allgemeines
  • Abschnitt 13a.5 Beschreibung der Lohnsumme
  • Abschnitt 13a.6 Lohnsumme bei mehreren wirtschaftlichen Einheiten
  • Abschnitt 13a.7 Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen
  • Abschnitt 13a.8 Verstoß gegen die Lohnsummenregelung
  • Abschnitt 13a.9 Feststellung der Anzahl der Beschäftigten, der Ausgangslohnsumme und der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen
  • Abschnitt 13a.10 Folgen einer Weitergabeverpflichtung oder einer Nachlassteilung
  • Abschnitt 13a.11 Behaltensregelungen – Allgemeines
  • Abschnitt 13a.12 Behaltensregelungen für Betriebsvermögen
  • Abschnitt 13a.13 Behaltensregelungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
  • Abschnitt 13a.14 Entnahmebegrenzung
  • Abschnitt 13a.15 Behaltensregelungen für Anteile an Kapitalgesellschaften
  • Abschnitt 13a.16 Wegfall der Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbindung
  • Abschnitt 13a.17 Reinvestitionsklausel
  • Abschnitt 13a.18 Durchführung der Nachversteuerung
  • Abschnitt 13a.19 Vorwegabschlag bei Familienunternehmen
  • Abschnitt 13a.20 Optionsverschonung
  • Abschnitt 13a.21 Begünstigte Erwerbe bei Familienstiftungen
13b ErbStG:
  • Abschnitt 13b.1 Begünstigter Erwerb von Todes wegen
  • Abschnitt 13b.2 Begünstigter Erwerb durch Schenkung unter Lebenden
  • Abschnitt 13b.3 Begünstigungsfähiges Vermögen – Allgemeines
  • Abschnitt 13b.4 Begünstigungsfähiges land- und forstwirtschaftliches Vermögen
  • Abschnitt 13b.5 Begünstigungsfähiges Betriebsvermögen
  • Abschnitt 13b.6 Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften
  • Abschnitt 13b.7 Erwerb unterschiedlicher Arten begünstigungsfähigen Vermögens
  • Abschnitt 13b.8 Begünstigtes Vermögen
  • Abschnitt 13b.9 Ermittlung des begünstigten Vermögens und des steuerpflichtigen Vermögens
  • Abschnitt 13b.10 Übermäßiges Verwaltungsvermögen
  • Abschnitt 13b.11 Altersversorgungsvermögen
  • Abschnitt 13b.12 Verwaltungsvermögen – Allgemeines
  • Abschnitt 13b.13 Überlassung von Grundstücken – Allgemeines
  • Abschnitt 13b.14 Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung oder des Sonderbetriebsvermögens
  • Abschnitt 13b.15 Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen
  • Abschnitt 13b.16 Grundstücksüberlassung im Konzern
  • Abschnitt 13b.17 Grundstücksüberlassung im Rahmen eines Wohnungsunternehmens
  • Abschnitt 13b.18 Grundstücke im Zusammenhang mit Lieferungsverträgen
  • Abschnitt 13b.19 Verpachtete land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Abschnitt 13b.20 Anteile an Kapitalgesellschaften von 25 Prozent oder weniger
  • Abschnitt 13b.21 Kunstgegenstände und andere besondere Wirtschaftsgüter
  • Abschnitt 13b.22 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen
  • Abschnitt 13b.23 Finanzmittel
  • Abschnitt 13b.24 Investitionsklausel
  • Abschnitt 13b.25 Nettowert des Verwaltungsvermögens
  • Abschnitt 13b.26 Unschädliches Verwaltungsvermögen
  • Abschnitt 13b.27 Junges Verwaltungsvermögen
  • Abschnitt 13b.28 Ausschluss der Schuldenverrechnung
  • Abschnitt 13b.29 Verbundvermögensaufstellung
  • Abschnitt 13b.30 Feststellungsverfahren
13c ErbStG:
  • Abschnitt 13c.1 Abschmelzmodell - Allgemeines
  • Abschnitt 13c.2 Verstoß gegen die Verschonungsvoraussetzungen
  • Abschnitt 13c.3 Ergänzende Vorschriften beim Abschmelzmodell
  • Abschnitt 13c.4 Berücksichtigung mehrerer Erwerbe begünstigten Vermögens
  • Abschnitt 13c.5 Begünstigte Erwerbe bei Familienstiftungen
§ 28 ErbStG:
  • Abschnitt 28 Stundung
§ 28a ErbStG:
  • Abschnitt 28a.1 Verschonungsbedarfsprüfung – Allgemeines
  • Abschnitt 28a.2 Verfügbares Vermögen
  • Abschnitt 28a.3 Stundung
  • Abschnitt 28a.4 Nachträglicher Wegfall der Erlassbedingungen
  • Abschnitt 28a.5 Ergänzende Vorschriften bei der Verschonungsbedarfsprüfung
  • Abschnitt 28a.6 Begünstigte Erwerbe bei Familienstiftungen
Hinweis: Der Erlass ist im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Ausnahme von Bayern ergangen. Er ist auf der Homepage des Steuerberaterverbandes Thüringen veröffentlicht. Sie können den Erlass auch unter der NWB DokID: NAAAG-50660 in der NWB Datenbank abrufen. Weitere Informationen unter www.nwb.de. Quelle: u.a. Steuerberaterverband Thüringen, Nachricht vom 24.07.2017 (il) Hauptbezug: Koordinierter Ländererlass vom 22. Juni 2017 zum ErbStG; NWB DokID: NAAAG-50660Verwandte Artikel:
  • Krause/Grootens, Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und Berechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, Grundlagen, NWB DokID: UAAAE-64192
  • Schiffer/Pruns, Stiftung, Grundlagen, NWB DokID: FAAAE-30763
  • Schmidt/Leyh, Neuregelung des Begünstigungssystems für Betriebsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform 2016, Grundlagen, NWB DokID: SAAAG-36155
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