- Nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache VNLTO (Rs. C-515/07) können Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen, nicht allgemein als "unternehmensfremd" betrachtet werden.
- Deshalb will der vorlegende XI. Senat des BFH mit seiner Vorlagefrage wissen, ob diese Ermächtigung entsprechend ihrem Wortlaut nur für die in Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG geregelten Fälle oder darüber hinaus in sämtlichen Fällen gilt, in denen ein Gegenstand oder eine Dienstleistung nur teilweise unternehmerisch und im Übrigen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzt wird.
- Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen; NWB DokID: VAAAE-51939
- Meurer, Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen bei gemischt genutzten Gebäuden, NWB 14/2014 S. 980, NWB DokID: MAAAE-60411
- Rondorf, Neue Grundsätze für den Vorsteuerabzug und die Vorsteuerberichtigung, NWB 11/2012 S. 891, NWB DokID: PAAAE-03538
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
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