- Bringt der Gesetzgeber eine Ersatzbemessungsgrundlage zur Anwendung, muss diese, um dem Grundsatz der Lastengleichheit zu genügen, Ergebnisse erzielen, die denen der Regelbemessungsgrundlage weitgehend angenähert sind.
- Der Ersatzmaßstab des § 8 Abs. 2 GrEStG, der auf das Bewertungsgesetz verweist, führt jedoch zu einer erheblichen und sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber dem Regelbemessungsmaßstab, der an die Gegenleistung des Erwerbsvorgangs anknüpft.
- Pahlke, Grundbesitzbewertung und Grunderwerbsteuer, NWB 25/2011 S. 2126, NWB DokID: ZAAAD-85191
- Eisele, Der Anfang vom Ende der „klassischen“ Einheitsbewertung? – Grundsteuer zunehmend unter Verfassungsdruck, NWB 5/2015 S. 260, NWB DokID: NAAAE-82963
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
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