§ 24b Abs. 1 Satz 2 EStG vermutet unwiderlegbar, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört (BFH, Urteil v. 5.2.2015 - III R 9/13; veröffentlicht am 1.7.2015).Hintergrund: Gem. § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG können allein stehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308,-- € im Kalenderjahr von der Summe der EinkĂĽnfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, fĂĽr das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist gem. § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. Sachverhalt: Streitig war die Frage, ob die Wohnsitzmeldung beim Entlastungsbetrag fĂĽr Alleinerziehende eine unwiderlegliche Vermutung der Haushaltszugehörigkeit begrĂĽndet. Der im Sinne des § 24b Abs. 2 EStG alleinstehende Kläger bezieht fĂĽr seine Tochter Kindergeld. Ihm wĂĽrde  der Alleinerziehendenentlastungsbetrag dann zustehen, wenn die Tochter zu seinem Haushalt gehören wĂĽrde. Unstreitig ist die Tochter des Klägers zwar in seinem Haushalt gemeldet, lebt aber tatsächlich in einer anderen Wohnung. Hierzu fĂĽhrte der BFH weiter aus:
  • Ein Kind, das - wie im Streitfall - zwar in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, aber tatsächlich in einer eigenen Wohnung lebt, gehört i.S. des § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG zum Haushalt des Steuerpflichtigen. Die Meldung nach § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG begrĂĽndet eine unwiderlegbare Vermutung der Haushaltszugehörigkeit.
  • Das vom Senat vertretene Gesetzesverständnis beruht auf einer am Wortlaut, den Gesetzesmaterialien und der Gesetzessystematik orientierten Auslegung des § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG.
Hinweis: Der Bundestag hat am 18.6.2015 mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags u.a. (BT-Drucks. 18/4649, 18/5011) auch eine Anhebung des Entlastungbetrags für Alleinerziehende beschlossen. Der Entlastungbetrag für Alleinerziehende soll für das Jahr 2015 von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben werden, zudem soll der Entlastungbetrag für jedes weitere Kind um zusätzliche 240 Euro steigen. Der Bundesrat muss der Erhöhung noch zustimmen. Die abschließende Beratung bzw. Beschlussfassung steht dort in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10.7.2015 auf der Tagesordnung. Hauptbezug: BFH, Urteil v. 5.2.2015 - III R 9/13, NWB DokID: PAAAE-93757 Verwandte Artikel:
Diese Seminare könnten Sie interessieren: Kinder im SteuerrechtEndriss-Update für Steuerberaterweitere Steuerrecht Seminare
Newsletter-Redaktion
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!