Unternehmer, die im Jahr 2016 den Vorsteuerabzug aus gemischt genutzten Gegenständen geltend machen wollen, müssen den 31.05.2017 beachten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der betroffene Gegenstand ganz bzw. anteilig nachvollziehbar dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden.
Falls dies nicht bereits durch einen Vorsteuerabzug in den Umsatzsteuervoranmeldungen dokumentiert wird, sollte dies bewusst in einer vor dem 01.06.2017 eingereichten Umsatzsteuererklärung nachgeholt werden. Weitere Infos hierzu:
  • Eggert, Umsatzsteuerliche Zuordnung zum Unternehmensvermögen bis zum 31.5., BBK 6/2017 S. 275, NWB DokID: HAAAG-39893
  • Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2016 - Teil 3: Handlungsbedarf aufgrund steuerlicher Änderungen zum Jahresende, NWB 49/2016 S. 3667, 3676 f., NWB DokID: IAAAF-87366
Quelle: NWB Datenbank (il) Verwandte Artikel:
  • Seifert, Vorsteuerabzug: Rechtzeitige Zuordnung zum Unternehmensvermögen nötig, StuB 9/2016 S. 354, NWB DokID: ZAAAF-72766
  • Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB DokID: VAAAE-51939
  • Vanheiden, Vorsteuerabzug, infoCenter, NWB DokID: MAAAA-41725
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