Am 06.03.2017 hat sich die Koalition auf die Anhebung der Schwelle zur Sofortabschreibung für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro sollen künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden können.
Hinweis: Die neue Schwelle soll ab dem 01.01.2018 gelten. Lesen Sie zu diesem Thema auch die Pressemitteilung des Bundesministeriums fĂĽr Wirtschaft und Energie. Quelle: BMWi online (il) Verwandte Artikel:
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