Hintergrund: Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Hierzu fĂĽhrt die Deutsche Bundesbank weiter aus:
- Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30.12.2024 beträgt 3,15 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1.7.2024 um 1,10 Prozentpunkte gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2024 hat 4,25 % betragen).
- Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2025 ein Basiszinssatz des BGB von 2,27 % (zuvor 3,37 %).
- Der neue Basiszinssatz ist am 30.12.2024 im Bundesanzeiger AT 31.12.2024 B10 bekannt gegeben worden.
Quelle: Deutsche Bundesbank online, Meldung v. 30.12.2024 sowie BAnz AT31.12.2024 B10 (il)
Fundstelle(n):
NWB HAAAJ-82360