Blog

Zivilrecht | Basiszinssatz sinkt auf 2,27 % (Bundesbank)

Endriss Newsletter Januar 2025

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.1.2025 angepasst. Er sinkt von 3,37 % auf 2,27 %.

Hintergrund: Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Hierzu fĂĽhrt die Deutsche Bundesbank weiter aus:

  •     Der Festzinssatz fĂĽr die jĂĽngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30.12.2024 beträgt 3,15 % und ist damit seit dem fĂĽr die letzte Ă„nderung des Basiszinssatzes maĂźgeblichen Zeitpunkt am 1.7.2024 um 1,10 Prozentpunkte gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2024 hat 4,25 % betragen).
  •     Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2025 ein Basiszinssatz des BGB von 2,27 % (zuvor 3,37 %).
  •     Der neue Basiszinssatz ist am 30.12.2024 im Bundesanzeiger AT 31.12.2024 B10 bekannt gegeben worden.

Quelle: Deutsche Bundesbank online, Meldung v. 30.12.2024 sowie BAnz AT31.12.2024 B10 (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAJ-82360

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!