Blog

Umsatzsteuer | Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen (BZSt)

Das BZSt hat Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen veröffentlicht.

Hintergrund: Ab dem 30.3.2019 00.00 Uhr (MEZ), wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der europäischen Union (EU) sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor.

Hinweis: Auf der Homepage des BZSt sind Informationsschreiben für

  • inländische und
  • britische Unternehmer

veröffentlicht.

Quelle: BZSt, Pressemitteilung v. 27.2.2019 (Ls)

Verwandte Artikel:

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Kontakt
Wir sind für Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb für Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!