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Umsatzsteuer | Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur verwaltungsseitigen Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1.4.2021 bzw. 1.7.2021 veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 1.4.2021 - III C 3 - S 7340/19/10003 :022).

Hintergrund: Mit dem JStG 2020 wurde u.a. zum 1.4.2021 bzw. 1.7.2021 die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

  • Die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets beinhaltet u.a. Folgendes:
  • Ă„nderungen beim Versandhandel
  • Einbeziehung von Betreibern elektronischer Schnittstellen in fiktive Lieferketten
  • Erweiterung der einzigen Anlaufstelle (Nicht-EU-Verfahren)
  • Erweiterung der einzigen Anlaufstelle (EU-Verfahren)
  • EinfĂĽhrung der einzigen Anlaufstelle fĂĽr den Import
  • EinfĂĽhrung einer Sonderregelung zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer
  • Abschaffung der 22 Euro-Freigrenze

Mit dem nun veröffentlichen Schreiben passt das BMF den UStAE entsprechend an.

Hinweis: Zur Umsetzung der ersten Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1.1.2019 vgl. das BMF-Schreiben v. 14.12.2018 - III C 3 - S 7117-j/18/10002 (2018/1031145), BStBl I 2018 S. 1429, NWB CAAAH-03422.

Quelle: BMF, Schreiben v. 1.4.2021 - III C 3 - S 7340/19/10003 :022, NWB XAAAH-75318 (il)

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