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Umsatzsteuer | Pauschbeträge für Sachentnahmen 2019 (BMF)

Das BMF hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 12.12.2018 - IV A 4 - S 1547/13/10001-06).

Gewerbezweigermäßigter Steuersatz in €
(Jahreswert fĂĽr eine Person ohne USt)
voller Steuersatz in €
(Jahreswert fĂĽr eine Person ohne USt)
insgesamt in €
(Jahreswert fĂĽr eine Person ohne USt)
Bäckerei1.2114041.615
Fleischerei/Metzgerei8868601.746
Gaststätte aller Art
a) mit Abgabe von kalten Speisen
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.120
1.680
1.081
1.758
2.201
3.438
Getränkeeinzelhandel105300405
Café und Konditorei1.1726381.810
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)58679665
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)1.1336781.811
Obst, GemĂĽse, SĂĽdfrĂĽchte und Kartoffeln (Eh.)274235509


Hauptbezug: BMF v. 12.12.2018 - IV A 4 - S 1547/13/10001-06, NWB DokID: IAAAH-03420

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