Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Das BMF plant, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben hierzu zu veröffentlichen. Der Entwurf wurde am 13.6.2024 den Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu kann ggf. über die Verbände erfolgen.
In dem Schreiben geht das BMF u.a. auf folgende Punkte ein:
I. Allgemeines
II. Aktuelle Rechtslage und Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz
1 Rechtslage bis zum 31. Dezember 2024
2 Neuregelungen zur obligatorischen elektronischen Rechnung durch das Wachstumschancengesetz
a Rechnungsarten ab dem 1. Januar 2025
b Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen
c Zulässige Formate einer E-Rechnung
3 Besondere Fragen
a Umfang einer E-Rechnung
b Ăśbermittlung und Empfang von E-Rechnungen
c Verträge als Rechnung
d Berichtigung
e Juristische Personen des öffentlichen Rechts
4 E-Rechnung und Vorsteuerabzug
5 Aufbewahrung
III. Ăśbergangsregelungen
IV. Ă„nderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
V. Anwendungsregelung
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