Am 30.6.2020 wurde das „Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)“ verkündet und trat zum 1.7.2020 in Kraft. Gleichzeitig erschien ein begleitendes BMF-Schreiben. Der Aufsatz widmet sich den Auswirkungen der vorübergehenden Umsatzsteuersenkung auf typische Praxisfälle. Dabei soll insbesondere auch die Frage beantwortet werden, in welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt Rechnungen berichtigt werden müssen.
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