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Steuerhinterziehungsbekämpfung | Steuerdaten aus Dubai gehen an die Länder (BMF)

Zur Aufdeckung internationaler Steuerstraftaten hat das BZSt am 16.6.2021 Daten aus Dubai zur steuerstrafrechtlichen Prüfung an die Bundesländer übermittelt.

Hintergrund:

Das BMF hat das BZSt am 14.1.2021 beauftragt, die Verhandlungen mit einem anonymen Informanten zu führen und die o.g. Daten zu erwerben. Nach Abschluss der Verhandlungen hat das BZSt die Daten am 10.2.2021 erworben. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Daten aufbereitet, damit sie den zuständigen Ländern zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden können.

Hierzu fĂĽhrt das BMF u.a. weiter aus:

  • Am 16.6.2021 wurden die Daten an die Länder zur PrĂĽfung ĂĽbergeben, damit sie dort auf steuerstrafrechtliche Aspekte geprĂĽft werden können und ĂĽber die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entschieden werden kann.
  • In den Daten sind umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die ĂĽber Vermögen in Dubai verfĂĽgen.
  • Mithilfe der erworbenen Daten sollen u.a. Steuerstraftaten mit länderĂĽbergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufgedeckt werden.
  • Die Daten können Erkenntnisse ĂĽber unbekannte Vermögenswerte liefern und RĂĽckschlĂĽsse auf nicht erklärte Einnahmen.

Quelle: BMF online, Meldung v. 16.6.2021 (il)

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