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Ă–ffentliches Country-by-Country Reporting | Vorschlag zur Ă„nderung der Bilanzrichtlinie in 1. Lesung zugestimmt (BMF)

Um die Transparenz großer multinationaler Unternehmen zu erhöhen, hat die EU-Kommission im Jahr 2016 eine Änderung der Bilanzrichtlinie vorgeschlagen. Ziel ist ein öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht (sog. öffentlicher Country-by-Country Report) bestimmter Unternehmen. Der Wettbewerbsfähigkeitsrat hat dem Vorschlag am 28.9.2021 in erster Lesung zugestimmt.

Hintergrund: Die Europäische Kommission legte am 12. April 2016 erstmals einen Vorschlag für einen öffentlichen Ertragsteuerinformationsbericht (sog. öffentlicher Country-by-Country Report) für multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. Euro vor. Der Vorschlag sieht eine Änderung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) vor.

Hierzu fĂĽhrt das BMF weiter aus:

Am 25.2.2021 wurde erstmals eine qualifizierte Mehrheit im Wettbewerbsfähigkeitsrat hergestellt. Danach folgten informelle Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament. Am 28.9.2021 stimmte der Wettbewerbsfähigskeitsrat dem Vorschlag zur Änderung der Bilanzrichtlinie in erster Lesung zu. Nun muss noch das Europäische Parlament zustimmen. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Änderung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Länderbezogene Berichte

Länderbezogene Berichte multinationaler Unternehmensgruppen, die den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden (Country-by-Country Reports für Finanzbehörden), gibt es bereits seit längerer Zeit. Diese sind Teil des sogenannten Base Erosion and Profit Shifting-Projekts (BEPS-Projekt) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). 2015 wurde der Abschlussbericht des Aktionspunkts 13 vorgelegt, der u. a. das Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden enthält.

In Deutschland sind Unternehmensgruppen seit 2016 nach § 138a AO zum Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden verpflichtet. Die multinationalen Unternehmensgruppen müssen den Finanzbehörden bestimmte Kennzahlen wie z. B. Umsatzerlöse, gezahlte Ertragsteuern, Gewinn und Eigenkapital mitteilen sowie alle Konzerneinheiten mit jeweiliger Hauptgeschäftstätigkeit auflisten. Die im Rahmen des öffentlichen Country-by-Country Reporting zu veröffentlichenden Kennzahlen sind größtenteils deckungsgleich mit denen des Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden.

Öffentliches Country-by-Country Reporting trägt damit dazu bei, die Transparenz der wirtschaftlichen Aktivitäten multinationaler Unternehmensgruppen zu erhöhen und eine bessere öffentliche Kontrolle zu ermöglichen. Die Informationen können als Grundlage für die öffentliche Diskussion über die Steuerehrlichkeit großer multinationalen Unternehmensgruppen und deren Verantwortung dienen. Das Vertrauen der Bürger*innen in die nationalen Steuersysteme soll dadurch gestärkt werden.

Quelle: BMF online, Meldung v. 1.10.2021 (il)

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  • Sames/Fritsch, Ă–ffentliches Country-by-Country Reporting in der EU - ein sinnvoller Alleingang?, IWB 8/2021 S. 304 NWB PAAAH-76589

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