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Noch eine Jahressteuertagung? Und dann ausgerechnet zur Umsatzsteuer?!

Der Praktiker fragt sich gelegentlich schon, was noch alles auf ihn zukommen kann. Und dann dies: ein neues Format zu einer Jahrestagung Umsatzsteuer!!! Muss das wirklich sein? Und ob Sie es glauben oder nicht, es muss. Warum erklärt Ihnen unser Dozent Prof. Dr. Hans Nieskens in diesem Gastbeitrag.

Nicht nur dass die Umsatzsteuer trotz Corona immer noch ca. 1/3 der gesamten Steuereinnahmen von Bund und Ländern in Deutschland – also mehr als 200 Milliarden Euro – einspielt und die Umsatzsteuer ausweislich der Mehrergebnisse bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen längst den Charakter einer für den Unternehmer neutralen Steuer verloren hat. Sie ist Kostenfaktor. Dazu kommt ein überaus eifriger Gesetzgeber, der mit sieben Artikeln zur Umsatzsteuer und über 100 Änderungen alleine im Jahressteuergesetz 2020 die Umsatzsteuer in einer Art und Weise reformiert, wie es selbst die Einkommensteuer in ihren besten Zeiten nicht geschafft hat.

Zugegeben, der nationale Gesetzgeber ist nicht mehr Herr des Handelns, sondern ein von der Europäischen Union getriebener Handlungs- und Erfüllungsgehilfe. Aber das macht es für den Praktiker auch nicht wirklich einfacher. Er muss neben dem nationalen Willen des Gesetzgebers auch noch den des unionsrechtlichen Richtliniengebers kennen, um Rückschlüsse auf die umsatzsteuerliche Beurteilung seiner Sachverhalte ziehen zu können. Flankiert wird er dabei von einer Rechtsprechung, die zunehmend ihre eigene Entscheidungskompetenz an den EuGH abgetreten hat. Die Relevanz von Vorlagen des Bundesfinanzhofs an den EuGH und dessen bereits getroffener und möglicherweise noch zu ergehender Entscheidungen zwingen den Praktiker, Steuerpflichtigen und Steuerberater zu einer allumfassenden Kenntnis eben des Unionsrechts vor allem aus dem Blickwinkel des EuGH.

Diese GroĂźgemengelage rund um die Umsatzsteuer zwingt gerade dazu, sich am Ende eines Jahres den Fragen zu stellen:

  • Was gibt es in der Umsatzsteuer Neues,
  • worauf muss der Praktiker im nächsten Jahr achten und
  • was waren die umsatzsteuerlichen Highlights, die jeder kennen muss?

Für das Jahr 2021 gehört auf jeden Fall ein Up-Date zum Jahressteuergesetz 2020 dazu, die Fallstricke und vor allem ein Überblick zum ausgedehnten One-Stop-Shop-Regime. Die umsatzsteuerliche Organschaft rückt wieder in den Fokus, nachdem der EuGH bereits zur Frage, wer Organgesellschaft sein kann, entschieden hat und demnächst – übrigens auf Vorlage der beiden Senate des BFH – zur grundsätzlichen Frage Stellung nehmen muss, wer eigentlich Steuerschuldner einer Organschaft ist. Ist es – wie im nationalen Recht - der Organträger oder eine dem deutschen Recht fremde Mehrwertsteuergruppe – wie im Unionsrecht - und wie werden die Konsequenzen aussehen? Ein Up-Date zum Binnenmarkt und hier vor allem zu dem gesteigerten Stellenwert der USt-IdNr. als materielles Tatbestandsmerkmal für die Steuerbefreiung sowie deren Überprüfungs-, Registrierungs- und Meldepflicht sind ebenso Bestandteil einer Jahresbestandsaufnahme, wie ein Überblick über die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH im Bereich der Umsatzsteuer für das Jahr 2021.

Es versteht sich von selbst, dass alle diese Themen nur durch ein hochqualifiziertes Referententeam praxisgerecht, umfassend und informativ dargestellt werden kann. Die Herren Huschens (als Vertreter des Bundesfinanzministeriums), Prof. Nieskens (Vorsitzender des UmsatzsteuerForums, RA und StB als Moderator), Scholz (Global Head of Indirect Tax WTS Düsseldorf), Prof. Stapperfend (Präsident des FG Berlin/Brandenburg) und Treiber (vom, des für Umsatzsteuer zuständigen XI. Senats des BFH) sind die Garanten für eine den Ansprüchen gerecht werdende Jahrestagung Umsatzsteuer 2021. Vor allem die vorgesehenen Möglichkeiten zeitlich breit angelegter Podiumsdiskussionen geben Ihnen die Möglichkeit, sich mit Fragen aktiv einzuschalten, nach zu fragen, zu hinterfragen und zu ergänzen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme

Herzlichst Ihr
Hans Nieskens

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