Die mündliche Steuerberaterprüfung
Habe ich bestanden oder bin ich durchgefallen? Es gibt wohl kaum einen Prüfling, der sich diese Frage nicht schon einmal selbst gestellt hat. Und ganz besonders nicht diejenigen, die sich an der schriftlichen Steuerberaterprüfung versuchen. Aufgrund ihrer zahlreichen und komplexen Prüfungsinhalte gilt sie als eine der schwierigsten Abschlussprüfungen Deutschlands. Hohe Durchfallquoten belegen das, sprechen aber auch für eine unzureichende und sogar falsche Vorbereitung.
Insbesondere die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sollte hierbei nicht unterschätzt werden. Diese geht mit 50% in die Bewertung ein und unterscheidet sich stark vom ersten, schriftlichen Teil. Eine intensive Vorbereitung auf die speziellen Erfordernisse ist daher essenziell. Mit Hilfe dieses nachfolgenden Leitfadens zeigen wir Ihnen, wie Sie auch den letzten Schritt zum Berufsexamen erfolgreich meistern.
Tipp
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Der Unsicherheit trotzen - Rechtzeitig und effektiv vorbereiten!
Nach Ablegen der schriftlichen Examensprüfung folgt das Warten auf die Ergebnisse. Nur die wenigsten Examenskandidaten setzen sich unmittelbar im Anschluss mit der Vorbereitung auf die noch ausstehende mündliche Prüfung auseinander. Verständlich, wenn man bedenkt, dass die Vorbereitung auf den ersten Teil der Examensprüfung eine nicht nur nervliche sondern auch körperliche Belastung darstellt. Da ist es nicht verwunderlich, dass es vielen Kandidaten schwerfällt, sich über einen Zeitraum, der sich weit über ein Jahr hinaus strecken kann, weiterhin zu motivieren.
Erschwerend kommt hinzu, dass manche die Unsicherheit plagt, ob sie den ersten Prüfungsteil überhaupt bestanden haben. Denkbar schwer fällt es einem genau diese Zeit der Ungewissheit für’s Lernen zu nutzen, anstatt sich erst einmal eine Auszeit zu nehmen. Wenn man sich diesbezüglich zu viel Zeit nimmt, kann es für eine intensive und effektive Vorbereitung schon zu spät sein und es bleiben einem dann nur noch wenige Wochen zwischen Ladung und Prüfung.
Zulassung und Ladung
Sie werden zur mündlichen Steuerberaterprüfung zugelassen, wenn Sie im schriftlichen Teil mindestens eine Gesamtnote von 4,5 erreichen. Die Gesamtnote berechnet sich auf zwei Dezimalstellen. Die dritte Dezimalstelle fällt weg.
Wann wird die Ladung zugestellt?
Die Einladung zur mündlichen Prüfung erfolgt per Post. In der Regel erhalten Sie diese gemeinsam mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung, sowie weiteren Hinweisen zu Datum, Zeit und Ort der Prüfung.
Der Zeitpunkt der Bekanntgabe variiert zwischen den einzelnen Bundesländern, was ebenfalls zu Abweichungen der Prüfungstermine führen kann. In der Regel liegt der Zeitpunkt der Bekanntgabe zwischen Anfang Dezember und Ende Januar. Spätester Termin für die Ladung zur mündlichen Prüfung ist jedoch zwei Wochen vor Beginn der Prüfungen ( §26 Abs. 1 StBDV ).
Organisatorisches
Die mündlichen Prüfungen finden regelmäßig in der Zeit von Mitte Februar bis Mitte April des Folgejahres statt. Terminwünsche bezüglich der mündlichen Prüfung werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Abnahme der Prüfung ist Aufgabe des Prüfungsausschusses. Dieser bildet sich aus drei Beamten des höheren Dienstes, von denen einer der Vorsitzende der Kommission ist, sowie drei Steuerberatern oder zwei Steuerberatern und einem Vertreter der Wirtschaft . Da die Steuerberaterprüfung eine Gruppenprüfung ist und kein Teilnehmer das Recht auf Einzelprüfung besitzt, sitzen Sie diesem Ausschuss mit weiteren Teilnehmern gegenüber.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 1.000 €, für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist eine Gebühr von 200 € zu entrichten.
Ablauf und Aufbau
Die Prüfung gliedert sich in einen Kurzvortrag und sechs Prüfungsabschnitte, wobei jeweils ein Mitglied für einen bestimmten Prüfungsabschnitt verantwortlich ist und die Leitung der jeweiligen Runde übernimmt. Aufgrund der Tatsache, dass jeder der Prüfungsabschnitte gleichgewichtet in die Bewertung eingeht, hat man nach jeder Runde die Möglichkeit das Steuer noch umzureißen. Die Soll-Zeit der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 90 Minuten.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Themengebiete Bestandteil der mündlichen Prüfung sein müssen.
Der Kurzvortrag
Die mündliche Steuerberaterprüfung beginnt traditionell mit dem Halten eines Kurzvortrags. Der Prüfungsteilnehmer tritt dabei zum ersten Mal dem Prüfungsausschuss gegenüber. Ein gut gehaltener Kurzvortrag wäre somit ein optimaler Einstieg in die mündliche Prüfung.
Da sich der Ausschuss anhand des Kurzvortrags eine erste Meinung über den Prüfungskandidaten bilden kann, gilt dieser psychologisch als vielleicht wichtigste Teil der sieben Prüfungsabschnitte. Daher erfordert der Kurzvortrag ebenso wie die schriftliche Prüfung eine intensive und sorgfältige Vorbereitung.
Inhaltlich kann der Kurzvortrag gemäß § 37 Abs. 3 StBerG folgende Themengebiete umfassen, von denen Sie drei Themen zur Auswahl erhalten:
- Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer und Grundsteuer,
- Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts,
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Volkswirtschaft
- Berufsrecht
Ablauf und Tipps
Ablauf
Nach Eintritt in den Vorbereitungsraum, müssen Sie sich nach kurzer, jedoch sorgfältiger Überlegung für eines der zur Auswahl stehenden Themengebiete entscheiden und innerhalb von 30 Minuten vorbereiten. Dabei stehen Ihnen Schreibutensilien wie Papier, Stifte und in der Regel auch Karteikarten zur Verfügung.
Im Idealfall fällt Ihre Wahl auf ein Themengebiet, mit dem Sie beruflich schon einmal einige Berührungspunkte sammeln konnten (vorweisen können). Sollte Ihnen, trotz intensiver Vorbereitung keines der vorgegebenen Themen zusagen, sollte Ihre Wahl vorzugsweise auf das Thema fallen, bei dem Sie sich am meisten in der Lage fühlen die Vortragszeit am besten füllen zu können. Laut den einzelnen Steuerberaterkammern beträgt die Vortragszeit i.d.R. 10 Minuten, daher vermeiden Sie es diese Zeit stark zu über- bzw. unterschreiten.
Im Anschluss an den letzten mündlichen Vortrag ist eine ca. 15 Minuten lange Pause vorgesehen, bevor die Prüfung der weiteren sechs Abschnitte in einem Frage-Antwort-Spiel folgt.
5 Tipps für Ihre mündliche Prüfung
Tipp #1 - Neben dem inhaltlichen Wissen ist innerhalb des Kurzvortrags auch die Präsentationstechnik entscheidend. Bewährt hat sich ein gemeinsames Training des Vortrags in Kleingruppe. Ihre Kommilitonen sind Ihr Publikum. So erhalten Sie Routine in freier Rede.
Tipp #2 - Die Prüfungsteilnehmer können den Vortrag entweder im Stehen oder im Sitzen abhalten. Nutzen Sie das bereitgestellte Stehpult um Ihren Vortrag zu halten und versuchen Sie möglichst frei zu sprechen. Damit vermitteln Sie dem Ausschuss Sicherheit und den Eindruck, dass Sie die Materie beherrschen.
Tipp #3 - Gliedern Sie Ihren Kurzvortrag so, dass eine klare Linie zu erkennen ist. Eine richtige Zeiteinteilung sowie ein passender Einleitungs- und Schlusssatz können hier entscheidend sein. Verbalisieren Sie Ihre Gedanken in kurzen und verständlichen Sätzen.
Tipp #4 - Versuchen Sie während des Vortrags deutlich zu sprechen und mit den Prüfern Blickkontakt aufzubauen.
Tipp #5 - Sollten Sie merken, die vorgegebene Zeit nicht gänzlich füllen zu können, bauen Sie Pausen ein. Eine weitere Hilfe kann die Paragraphennennung sein, die zusätzlich von Kompetenz zeugt. Bauen Sie zudem am Ende Ihres Vortrags eine kurze Zusammenfassung ein. Damit vermeiden Sie ein unvorhergesehenes Ende
Der Prüfungsdialog
Im Anschluss an den Kurzvortrag und einer kleinen Pause folgt der Prüfungsdialog. Im Rahmen der sechs Prüfungsabschnitte stehen die Kandidaten Frage und Antwort, wobei jeweils ein Mitglied des Prüfungsausschusses für einen bestimmten Prüfungsabschnitt verantwortlich ist und die Leitung der jeweiligen Runde übernimmt. In sechs Fragerunden teste man Ihr Wissen, wie beim Kurzvortrag, in zu folgenden Themengebieten:
- Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer und Grundsteuer,
- Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts,
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Volkswirtschaft
- Berufsrecht
Bei diesem Prüfungsabschnitt gilt besondere Achtsamkeit darauf, dass jeder Abschnitt für sich neu gewertet wird und man so jederzeit die Möglichkeit zum Ausgleichen hat.
Tipp
Folgen Sie in der mündlichen Prüfung auch den Befragungen der anderen Prüflinge. Sollte nämlich ein Prüfling nicht die ihm gestellte Frage beantworten können, ist es möglich, dass der Ausschuss diese an einen anderen weitergibt.
Es empfiehlt sich also bereits vor dem Eintreten dieser Situation aufmerksam zu sein und mitzudenken. Sollte einer der Fragen an Sie weiteregehen, verzichten Sie unbedingt auf jederlei Wertung des anderen Prüflings. Der Ausschuss könnte dadurch ein negatives Bild von Ihnen erhalten, wenn Sie sich Ihren Mitstreitern gegenüber unsportlich verhalten.
Vermitteln Sie in jedem Fall über den gesamten Zeitraum der mündlichen Prüfung mit einem positiven Gesichtsausdruck den Eindruck, im Bilde des aktuellen Themas zu sein und eine Antwort parat zu haben.
Benotung des Steuerberater-Examens
In der mündlichen Prüfung erhalten Sie für jeden der sieben Prüfungsabschnitte jeweils eine Note. Jeder der Prüfungsabschnitte geht gleichgewichtet in die Bewertung ein. So können Sie nach jeder Runde das Steuer noch rumreißen. Der arithmetische Mittelwert dieser 7 Noten ergibt die Note der mündlichen Prüfung. Bei Stimmengleichheit über die Note oder das Bestehen entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Die Note wird mit dem Ergebnis der Klausuren zum Gesamtergebnis gemittelt. Das Steuerberaterexamen gilt als bestanden, wenn Ihr Gesamtnotendurchschnitt aus mündlichem und schriftlichem Teil mindestens 4,15 beträgt.
Wann weiß man, ob man bestanden hat?
Nach Abschluss der mündlichen Prüfung wird Ihnen unmittelbar mitgeteilt, ob Sie die Steuerberater-Prüfung insgesamt bestanden haben. Die Note der mündlichen Prüfung wird Ihnen i.d.R. nicht mitgeteilt. Bei bestandener Prüfung wird vom Prüfungsausschussvorsitzenden die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
Zusammenfassung
Sie haben bestanden,
- wenn Ihre Gesamtnotendurchschnitt aus mündlicher und schriftlicher Prüfung nicht schlechter als 4,15 ist.
Sie haben nicht bestanden,
- wenn die Note der schriftlichen Prüfung schlechter als 4,5 ist.
- wenn die Gesamtnotendurchschnitt aus mündlicher und schriftlicher Prüfung schlechter als 4,15 ist
- bei Nichterscheinen oder Abbruch der Prüfung ohne ärztliches Attest
Steiniger Weg bis zum Ziel
Bei erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen wird sich jede/r angehende Steuerberater/in darüber bewusst sein, dass es kein leichter Weg bis zum Bestehen des Examens war. Eine der anspruchsvollsten Abschlussprüfungen Deutschlands macht deutlich, dass es ein großes Maß an Ehrgeiz und Fleiß bedarf um in einem so verantwortungsvollen und wichtigen Beruf wie dem des Steuerberaters, bestehen zu können.
Genau dieser Erfolg, an dem viele andere Kandidaten scheitern, sollte für Sie die Motivation sein bereits von Beginn an Alles zu geben und sehr viel Zeit in Ihre Vorbereitungen zu stecken.
Hier finden Sie einen Überblick über unsere Vorbereitungskurse für die mündliche Steuerberaterprüfung