Im Einzelnen geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
- Anwendungsbereich
- Antragserfordernis
- Materielle Voraussetzungen
- Rechtsfolgen
- Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags durch schädliche Ereignisse
- Stille-Reserven-Klausel des § 8d KStG (§ 8d Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 KStG)
- Anwendung des § 8c KStG auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG
- Erstmalige Anwendung des § 8d KStG
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
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