Hierin weist das BMF u.a. darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung nicht gesehen wird und bittet die Verbände und Kammern, ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.
Hinweis: Lesen Sie zum Thema den Beitrag des Bloggers Ralf Jahn im NWB Experten-Blog. Dort ist auch das Schreiben des BMF hinterlegt.
Quelle: BMF, Schreiben v. 30.6.2020 - IV A 4 - S 0316-a/20/10007: 002 (il)
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