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Internationales | Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (BMF)

Das BMF hat ausführlich zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 14.6.2024 - Z IV B 5 - S 1308/22/10008 :004).

In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)

II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit

III. Anwendungsbereich

  1. Persönlicher Anwendungsbereich
  2. Sachlicher Anwendungsbereich
  3. Zeitlicher Anwendungsbereich
    1. Allgemeines
    2. Anwendung des § 8 StAbwG
    3. Anwendung des § 11 StAbwG


IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG

V. Abwehrmaßnahmen

  1. Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG
  2. Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG
  3. Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG
  4. Allgemeines
  5. Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG
  6. Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG
  7. Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG
  8. Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG
  9. Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander
  10. Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbwG


VI. Verhältnis zu anderen Regelungen

  1. Verhältnis von §§ 8, 9 und 10 StAbwG zu § 10 AStG
  2. Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG
  3. Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG
  4. Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
  5. Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten


Quelle: BMF, Schreiben v. 14.6.2024 - Z IV B 5 - S 1308/22/10008 :004; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

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