Blog

Hochwasser | Weitere Entlastungen fĂĽr Betroffene in Rheinland-Pfalz (LfSt)

Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat den Erlass zur Unterstützung der vom Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22.05.2024 betroffenen Bürger und Unternehmen um umsatzsteuerliche Maßnahmen ergänzt (Stand: 25.06.2024, Rn. 84 ff.).

Der FM-Erlass ist nahezu inhaltsgleich mit den Hochwassererlassen der Länder Baden-WĂĽrttemberg und Bayern (s. hierzu unsere Online-Nachrichten v. 04.06.2024 und 10.06.2024).

Mit der Aktualisierung wurden Billigkeitsregelungen in Bezug auf die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum, Personal und Sachspenden getroffen. Bei Unternehmen, die von den Unwetterereignissen betroffen sind, kann ferner auf entsprechenden Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2024 ggf. bis auf Null herabgesetzt werden, ohne dass die gewährte Dauerfristverlängerung durch die Erstattung bzw. Festsetzung auf Null berührt wird.


Quelle:Landesamt fĂĽr Steuern Rheinland-Pfalz v. 25.6.2024 - S 1915#2024/0002-0404, NWB Datenbank (cg).


Diese Kurse könnten Sie interessieren:

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!