Hintergrund: In der Prüfungsordnung für die Steuerberaterprüfung, die den Ersten Teil der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) darstellt, besteht Änderungs- und Ergänzungsbedarf. Zudem soll in der DVStB eine Anpassung zur Ermöglichung der vollständigen Digitalisierung des Bestellungsverfahrens zum Steuerberater vorgenommen werden und es sollen dort kohärente Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung von Steuerberatern geschaffen werden.
Darüber hinaus endet nach den Vorgaben der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) am 31.12.2024 die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Authentisierung der Übermittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach. Dies würde bei gleichbleibender Rechtslage in einigen wenigen Fallkonstellationen dazu führen, dass Steuerberatern kein geeignetes Authentisierungsmittel mehr zur Verfügung steht.
Die nun verkündete Verordnung sieht Verbesserungen sowie Klarstellungen und Anpassungen in der DVStB mit lediglich geringfügigen Auswirkungen vor.
Darüber hinaus wurde in der StBPPV die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Übermittlung von Dokumenten mit nicht-qualifizierter Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach bis 31.12.2026 verlängert.
Quelle: Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe, BGBl. 2024 I Nr. 443 vom 30.12.2024 (il)
Fundstelle(n):
NWB ZAAAJ-82380