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Gesetzgebung | Neuregelungen im September 2024 (Bundesregierung)

Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt Lücken in der Strafbarkeit und stärkt Opferrechte, bei Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt. Über diese Neuregelungen im September informiert die Bundesregierung.

Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
Das Völkerstrafgesetzbuch entstand vor über 20 Jahren. Es stellte sicher, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters oder der Täterin. Nun werden Lücken in der Strafbarkeit geschlossen, Opferrechte gestärkt und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile verbessert.
Weitere Informationen zum Völkerstrafrecht


Weniger Schadstoff-AusstoĂź im StraĂźenverkehr
Für alle Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gilt ab September die Abgasnorm Euro 6e. Bis 2030 will die EU den CO2-Ausstoß bei Pkw um 55 Prozent und bei LNF um 51 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Norm besteht aus drei Stufen – die erste davon tritt nun in Kraft. Die Regelung enthält zudem verschärfte Grenzwerte für Stickoxide und Partikel. Hersteller werden verpflichtet, diese immer mehr auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen zu realisieren.
Weitere Informationen zur Abgasnorm


Cannabiskonsum im StraĂźenverkehr
Seit dem 22. August gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis – deshalb gilt für Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Weitere Informationen zum THC-Grenzwert


Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 29.8.2024 (il)

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