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Gesetzgebung | Neuregelungen im Februar 2025 (Bundesregierung)

Februar 2025

KI-Systeme, die Grundrechte verletzen, dĂĽrfen nicht eingesetzt werden. Die KI-Verordnung der EU ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regelung fĂĽr KĂĽnstliche Intelligenz. Ăśber diese Ă„nderung im Februar informiert die Bundesregierung.

KĂĽnstliche Intelligenz sicher anwenden

Der Einsatz von KI-Systemen bringt einige Vorteile. Dennoch müssen Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit bewahrt werden. Die KI-Verordnung der EU verbietet deshalb bestimmte Arten von Anwendungen, die Grundrechte verletzen. Das schließt KI-Systeme ein, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen. Auch KI-basierte Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezielte Auswertung von Gesichtsbildern oder Bewertung des sozialen Verhaltens gehören zu den verbotenen Praktiken.

Weitere Informationen zu KĂĽnstlicher Intelligenz

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 30.1.2025 (lb)

Fundstelle(n):
NWB HAAAJ-84103

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