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Gesetzgebung | Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BMF)

Das BMF hat am 27.9.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Stand: 26.9.2019) veröffentlicht.

Hintergrund: Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Wirtschaftsgütern zunutze. Bei grenzüberschreitenden Strukturen werden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten ausgenutzt, wodurch es häufig zu einem beträchtlichen Rückgang der Steuereinnahmen in den EU-Mitgliedstaaten kommt.

Vor diesem Hintergrund wurde die Richtlinie 2011/16/EU (sog. Amtshilferichtlinie) durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union vom 25. Mai 2018 (Abl. L 139 vom 5.6.2018) ergänzt, die bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen ist.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen soll diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und eine entsprechend den Vorgaben rechtspolitisch und veranlagungsunterstützend ausgestaltete Mitteilungspflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt werden.

Die entsprechenden Informationen sollen außerdem zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Dies soll die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume durch Schaffung oder Änderung von entsprechenden Rechtsvorschriften zu schließen.

Zugleich sollen aber auch die Reaktionsmöglichkeiten der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten verbessert werden.

Hinweis: Die umstrittene Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen ist in dem Referentenentwurf nicht enthalten.

Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Verwandte Artikel:

  • Hamminger, Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen, NWB 31/2018 S. 2267, NWB DokID: YAAAG-89105
  • Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, NWB Reform Radar, NWB DokID: VAAAG-82201

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