Hintergrund: U.a. wurde die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, ab dem 1.4.2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und fĂĽr Geburten ab dem 1.4.2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Regelung gilt fĂĽr Paare und Alleinerziehende gleichermaĂźen.
In dem Fragen-Antworten-Katalog geht die Bundesregierung auf die folgenden Punkte ein:
- Was hat sich zum 1.4.2024 beim Elterngeld geändert?
- Welche Formen von Elterngeld gibt es?
- Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
- Wie beantrage ich Elterngeld?
- Wie hoch ist das Elterngeld?
Der Fragen-Antworten-Katalog ist auf der Homepage der Bundesregierung veröffentlicht. Weitere Informationen zum neuen Elterngeld hat auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: Bundesregierung online (il)
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