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Gesetzgebung | Entwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das sieht ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vor, den das Bundesministerium der Justiz am 4.7.2024 veröffentlicht hat.

Hintergrund: Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen fĂĽr gemeinwohlorientiertes Wirtschaften verbessert werden.

Diese getroffene Vereinbarung setzt der Gesetzentwurf mit Blick auf Genossenschaften um. Im Einzelnen sieht der Referentenentwurf folgende MaĂźnahmen vor:

  • Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften: Zur Förderung der Digitalisierung sollen insbesondere die meisten Schriftformerfordernisse des Genossenschaftsgesetzes (GenG) zugunsten der Textform abgeschafft werden. Die Schriftform soll nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein. Weitere Regelungen bzw. Klarstellungen betreffen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.
     
  • Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform: Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die GrĂĽndung einer Genossenschaft beschleunigt werden. Dies soll durch die Einrichtung einer Datenbank ĂĽber genossenschaftliche PrĂĽfungsverbände, eine Verordnungsermächtigung zur Standardisierung der GrĂĽndungsgutachten, die Beschleunigung der FörderungszweckprĂĽfung durch das Registergericht sowie durch eine Frist fĂĽr Eintragungen im Genossenschaftsrecht erreicht werden.
     
  • MaĂźnahmen gegen unseriöse Genossenschaften: Zudem sind weitere MaĂźnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 haben bereits Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden, wobei auch Vorschläge des Bundesrates berĂĽcksichtigt werden. Vorgesehen ist u. a. eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen PrĂĽfungsverbände.

Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 23.8.2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.


Quelle: BMJ online (pz)


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