Zielzustand der Reformierung der Bilanzkontrolle ab 2022 soll eine „Moderne Aufsicht“ sein. Dies verlautbart jedenfalls die BaFin aktuell auf ihrer Homepage.
Was heißt in diesem Zusammenhang „modern“?
Wir fassen noch einmal kurz zusammen: Die DPR musste infolge des Wirecard-Skandals – sozusagen als Sündenbock – das deutsche Enforcement-Feld Ende 2021 räumen. Mangels der DPR auf der ersten Stufe wird aus dem bis dahin tadellos funktionierenden zweistufigen Enforcement-Verfahren nunmehr ein einstufiges Verfahren. Kurzum: die Bilanzkontrolle obliegt seit 01.01.2022 alleine der BaFin.
Das war eine von vielen Änderungen, die mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) 2021 notwendig wurden. Erklärtes Ziel des FISG war es nämlich, Anhaltspunkte für fehlerhafte Rechnungslegung und damit auch Bilanzmanipulation möglichst früh zu identifizieren und strafrechtlich relevante Sachverhalte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft aufzuklären. Ausgestattet mit weiterreichenden hoheitlichen Befugnissen, wie etwa erweiterte Auskunftsrechte sowie Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechte, kann die BaFin nun schneller und proaktiver auf Verdachtsfälle von Bilanzbetrug reagieren und durchgreifen.
War‘s das schon?
Nein! Es soll deutlich mehr Vor-Ort-Prüfungen geben, die Prüfungen können auf 2 Vorjahre ausgedehnt werden, es soll einen engen Kontakt mit der Hinweisgeberstelle geben, an die sich Whistleblower wenden können und das neue, IT-gestützte Marktmonitoring der BaFin soll Hinweise zur risikoorientierte(re)n Prüfung geben. Alles in allem also noch MEHR Enforcement-Prüfung.
Wen betrifft es?
Rund 540 kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland, aber auch - zumindest im Hinblick auf die Prüfungsschwerpunkte der BaFin – alle nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Die verantwortlichen Prüfungsleiter und Partner durchlaufen alle das gleiche Jahresabschluss-Briefing, das sich aber eindeutig an den Anforderungen kapitalmarktorientierter Unternehmen orientiert.