Hintergrund: Der Bundesrat hat am 11.10.2019 den ErbStR 2019 zugestimmt. Diese tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich, nach den ErbStR 2011, erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung.
Das BMF hat nun eine Leseversion der ErbStR 2019 veröffentlicht.
Anwendung der ErbStR 2019
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21.8.2019 entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22.8.2019 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 1.5.2019 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien vom 19.12.2011 werden aufgehoben. Sie sind mit den Abweichungen, die sich aus der Änderung von Rechtsvorschriften für die Zeit bis zum 21.8.2019 ergeben, auf Erwerbsfälle weiter anzuwenden, für die die Steuer vor dem 22.8.2019 entstanden ist.
Hinweis:
Die Leseversion der ErbStR 2019 wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (ImA)
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