Blog

Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer in der Arbeitnehmerüberlassung

Große Unsicherheit bei Fristberechnung und variabler Vergütung.

Seit Januar 2018 haben Leiharbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung entsprechend eines vergleichbaren Stammmitarbeiters. Die neue Höchstüberlassungsdauer besteht seit September 2018. Hier lauern empfindliche Strafen und die rechtssichere Umsetzung ist derzeit nicht eindeutig geregelt.

Unterschiedliche Meinungen gibt es zum Beispiel bei der Frage, wie die Fristen zu berechnen sind. Werden volle Kalendermonate oder ggfs. 30 Tage für jeden Kalendermonat zur Berechnung hinzugezogen? Die Experten und Rechtsanwälte Frau Weidner und Herr Mehnert von der Amadeus FiRe AG raten zur Vorsicht: „Aufgrund der empfindlichen Rechtsfolgen bei einem Verstoß...sollte aus Gründen der Rechtssicherheit.... von der kürzeren Frist ausgegangen werden.“

Stammmitarbeiter haben in vielen Fällen variable Vergütungsbestandteile. Wie soll dies in der Praxis bei Leiharbeitnehmern ermittelt werden? Was passiert zum Beispiel, wenn der Leiharbeitnehmer zum Zeitpunkt der Ermittlung der variablen Vergütung gar nicht mehr im Unternehmen tätig ist? Auch hier haben die Experten einen Tipp. So sollte die variable Vergütung bereits im Vorfeld mit eingerechnet werden. Es ist zwar anschließend immer noch zu prüfen, ob das Ziel erreicht wurde, jedoch bleiben in der Regel Nachzahlungen aus.

Lesen Sie den kompletten Artikel von Frau Manuela Weidner und Herrn Frederik Mehnert. Bestellen Sie sich unser brandneues Magazin „Nr. 1“ direkt hier – kostenfrei!

Unsere Seminare im Bereich Personalabrechnung verschaffen Ihnen einen grundlegenden Einstieg (Grundlagenseminare) oder fachspezifisches/aktuelles Expertenwissen (Praxisseminare). Holen sie sich in unseren Seminaren die wichtigen Kenntnisse im deutschen Steuerrecht für Ihre tägliche Arbeit.

Kontakt
Wir sind für Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb für Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!