Das Bundesministerium für Finanzen hat erstmals den Entwurf eines BMF-Schreibens zurückgezogen. In dem Schreiben ging es um Anpassungen der sog. GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
Die Grundidee war in 2014 einige Grundsätze zu schaffen, wie steuerlich relevante Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form zu führen und aufzubewahren sind. Insbesondere der Zugriff auf die elektronischen Daten im Rahmen einer Prüfung sollte geregelt werden.
Eben diese Grundsätze von 2014 sind nun weiterhin gültig, denn die im Juli 2019 veröffentlichte Folgeversion wurde wieder entfernt. Der Grund: Es besteht weiterer „Abstimmungsbedarf“.
Da sich insbesondere die Digitalisierung immer schneller und immer weiter entwickelt, gab es aus Wirtschaftskreisen den Druck, die Grundsätze von 2014 an den Wandel der Zeit anzupassen.
Die kürzlich veröffentlichte Fassung unterschied sich nicht stark von der alten Version. Es wurden zum Großteil „Ergänzungen“ zu bereits bestehenden Bestimmungen beschlossen. So zum Beispiel bei der Digitalisierung von Belegen. Neben dem aufwendigen Scannen sollten nun auch mit dem Smartphone fotografierte Belege akzeptiert werden. Auch bei der Umwandlung von Unterlagen in ein digitales Format sollte es wesentliche Vereinfachungen geben. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfte nun die Ursprungsfassung der Dokuments vernichtet werden.
Der nun verkündetet Abstimmungsbedarf bezieht sich wohl auf erforderliche Rücksprachen mit den Bundesländern hinsichtlich der Behandlung von EDV-Systemwechseln. Genauere Details sind derzeit noch nicht bekannt – auch nicht, wann eine überarbeitete Fassung in Kraft treten könnte. Es bleibt spannend!
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