Das BMF führt u.a. Erläuterungen zu folgenden Punkten aus:
- Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume
- Zugangsvoraussetzungen und Antrag
- Erzielen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
- Verlustvortrag und Verlustrücktrag
- Fiktive Steuerberechnung
- Ermittlung der anteiligen tariflichen Einkommensteuer
- Bilanzänderung für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Tarifermäßigung
- Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern
- Änderung einer gewährten Tarifermäßigung ( § 32c Abs. 6 und 7 EStG)
Quelle: BMF Newsletter v. 22.9.2020 (JT)
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