Zur Anwendung der §§ 6 bis 10 BUKG für Umzüge ab 1.6.2020 gilt Folgendes:
Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.
- Der Höchstbetrag nach § 9 Abs. 2 BUKG, der für die Anerkennung von Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind des Berechtigten (§ 6 Abs. 3 Satz 2 BUKG) maßgebend ist, beträgt ab 1. Juni 2020: 1.146 €.
- Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt:
a. Für Berechtigte (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BUKG) ab 1. Juni 2020: 860 €.
b. Für jede andere Person (Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben) (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BUKG) ab 1. Juni 2020: 573 €. - Für Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben, beträgt die Pauschvergütung nach § 10 Abs. 2 BUKG: ab 1. Juni 2020: 172 €.
Hinweis: Das BMF-Schreiben vom 21.9.2018 - IV C 5 - S 2353/16/10005 NWB IAAAG-95946 ist auf Umzüge nicht mehr anzuwenden, bei denen der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts nach dem 31.5.2020 liegt.
Quelle: BMF, Schreiben v. 20.5.2020 - IV C 5 - S 2353/20/10004 :001, NWB ZAAAH-49312
Verwandte Artikel:
- Schmidt, Umzugskosten, Grundlagen, NWB WAAAE-83381
- Langenkämper, Umzugskosten, infoCenter, NWB PAAAA-57095
- Umzugskosten: Checkliste zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, Checkliste, NWB BAAAE-55297
Diese Seminare könnten Sie interessieren:
- Update für Steuerberater
- Update für Steuerfachwirte
- Lohnsteuer, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht zum Jahreswechsel
- Praktiker-Seminar
Am ermäßigten Steuersatz arbeitet die Bundesregierung bereits und eine Mehrwertsteuer-Reform bahnt sich an. Die E-Mobilität nimmt stark an Bedeutung zu und betrifft zukünftig den Großteil der Unternehmen in Deutschland. Übernehmen zukünftig Roboter die Aufgaben in der Buchhaltung und im Controlling?
Diese Themen wecken Ihr Interesse? Dann bestellen Sie kostenlos unser neues Kundenmagazin. Lesen Sie spannende Artikel und Interviews zu interessanten Fachthemen und informieren Sie sich jetzt über unser neues Seminarangebot.
Jetzt gratis bestellen!